Verkündungsblatt der Universität zu Köln

Das Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen, alle Ordnungen sowie zu veröffentlichende Beschlüsse in einem Verkündungsblatt bekannt zu geben. (vgl. § 2 (4) Satz 2 HG; Verkündungsordnung) Unter Ordnungen sind alle Satzungen zu verstehen, die von den zuständigen gewählten Organen der Hochschule (Senat und Fachbereichsräte) erlassen werden und die autonomes Recht setzen, das für die Mitglieder der Hochschule wirkt. Das Verkündungsblatt der Universität zu Köln heisst Amtliche Mitteilungen und wird seit Oktober 2011 an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

Detailliertere Informationen finden Sie in den FAQ des Justitiariats unter dem Suchbegriff Veröffentlichung in Amtlichen Mitteilungen.

Der Newsletter informiert über die jeweils neuen Veröffentlichungen.

Informationen für Einreicher

Bitte überprüfen Sie zunächst, ob eine Vereinbarung/ Ordnung aus Ihrem Bereich in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden muss/ soll. Die Internetseiten des Justitiariats bieten Ihnen hierfür unter FAQ und Verwendung des Suchbegriffs Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen Hilfestellung. Dort finden Sie auch Informationen zu der erforderlichen Gremienbeteiligung. Häufig nachgefragte Muster-Dokumente stellt das Justitiariat der Universität hier zur Verfügung.

Nachdem die zu beteiligenden Gremien der Ordnung final zugestimmt haben, fügen Sie bitte etwaige beschlossene Änderungen sowie die Beschlussdaten ein und lassen das Dokument von der verantwortlichen Person unterschreiben (bitte unbedingt das Unterschriftsdatum einfügen!).


Bitte senden Sie im Anschluss

  1. einen scan der unterschriebenen Ordnung,

  2. die ausgefüllte und unter- / gezeichneten Übereinstimmungsbestätigung (s. Bestätigung der Übereinstimmung) und

  3. den korrekt formatierten und mit Beschlussdaten versehenen Text der Ordnung im Word-Format (s. AM Formatvorlage bzw. Formatierungsangaben)

in einer eMail an am@verw. uni-koeln.de.

Dokumente zur Erstellung von Amtlichen Mitteilungen

Erläuterung zur Verwendung der Formatvorlage: Geben Sie Ihren Text bitte unformatiert in die Formatvorlage ein (oder löschen Sie zunächst Ihre Formatierung). Dies können Sie, indem Sie unter „Start“ die „Formatvorlagen“ aktivieren, den gesamten Text markieren und in der aktivierten Seitenleiste ganz oben „Alle löschen“ auswählen. Markieren Sie dann die einzelnen Textstellen/jeweiligen Bereiche und weisen Sie diesen die jeweilige klar benannte Formatierung zu. Die "Musterordnung vom 1.2.2021" dient Ihnen nicht nur als Formatvorlage; sie erfüllt gleichzeitig auch den Zweck der Veranschaulichung.


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